Der Zugang zu Daten für Forschung und Wissenschaft (research data access) ist Grundbedingung wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns, auch und gerade im gesamtgesellschaftlichen Interesse. So hilft er im Gesundheitssektor beispielsweise, Nebenwirkungen von Medikamenten oder Impfungen zu erkennen und Therapiemöglichkeiten zu verbessern. Zugleich erlaubt der Zugang zu Datenbeständen von Plattformen im Online-Wirtschaftssektor der Forschung und Wissenschaft die Untersuchung eingesetzter Algorithmen beispielsweise im Hinblick auf Diskriminierungsfragen (z. B. beim automatisierten Fahren), potentielles Overblocking, oder die Verbreitung von Desinformation.
Zugang zu Daten von Online-Plattformen und -Suchmaschinen verspricht, deren technische Grundlagen und algorithmischen Systeme besser zu verstehen sowie regulieren zu können. Mit der Verankerung von Art. 31 Abs. 2 DSA-E etabliert nun auch der europäische Gesetzgeber ein solches Datenzugangsrecht zu Gunsten von Forschung und Wissenschaft, um „systemische Risiken“ sehr großer Online-Plattformen und -Suchmaschinen sowie deren „Risikominderungsmaßnahmen“ detaillierter zu beleuchten. Alexander Wehde stellt die Norm in der MMR-Beilage 9/2022 (open-access) vor.
Access to data for public good research is fundamental in many sectors to solve urgent societal problems. Structurally, this data access can be achieved in various ways, but especially subjective rights to data access for research in the public interest are urgently needed. Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider and Alexander Wehde present sector-specific approaches for research data access.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hat Frau Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider eine Studie zur Regulierung eines privilegierten Zugangs zu Daten für Wissenschaft und Forschung durch die regulatorische Verankerung von Forschungsklauseln in den Sektoren Gesundheit, Online-Wirtschaft, Energie und Mobilität erstellt. Diese können Sie nun hier abrufen.
Tagungsfolien zur gemeinsamen Veranstaltung "Forschungsdatenzugang gestalten" zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Präsentation hier abrufbar.
Im Rahmen der Tagung wurde die von Frau Prof. Dr. Specht-Riemenschneider im Auftrag des BMBF erstellte Studie vorgestellt, die Möglichkeiten und Grenzen der Ausgestaltung von Forschungsklauseln untersucht und konkrete Regelungsoptionen aufzeigt. Über die Bedarfe der Wissenschaft, die Notwendigkeit derartiger Forschungsklauseln und die Inhalte der Studie wurde mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Recht und Politik diskutiert.
Die Übersicht veranschaulicht die unterschiedlichen gesetzgeberischen Ausgestaltungsformen eines Datenzugangs zugunsten von Wissenschaft und Forschung.